Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den im Agenturnetzwerk inspiratio.net vertretenen Firmen (nachfolgend «Auftragnehmer» genannt) und ihren Kunden. Es sind dies: in flagranti ag, CHE-109.063.645 (auftretend unter dem Label «in flagranti»), in flagranti design ag, CHE-325.974.776 (auftretend unter dem Label «in flagranti design»), 55 weeks ag, CHE-228.978.445 (auftretend unter dem Label «55 weeks»), sowie Digital Innovation Lab AG, CHE-475.670.161 (auftretend unter dem Label «digital innovation lab»).

 

Das Agenturnetzwerk inspiratio.net dient als gemeinsame Vermarktungsplattform der angeschlossenen, jedoch rechtlich je in eigener Verantwortung handelnden Firmen. Das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer erstreckt sich jeweils nur auf die Firma aus dem Agenturnetzwerk inspiratio.net, mit welcher der Kunde aufgrund eines Vertrags bestimmte Leistungen bezieht. Entsprechend haftet gegenüber dem Kunden nur jene Firma aus dem Agenturnetzwerk inspiratio.net, welche dem Kunden die vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat, aus welcher sich eine allfällige Haftung ableitet. Es besteht kein darüberhinausgehendes Gesellschaftsverhältnis zwischen den Firmen des Agenturnetzwerks inspiratio.net bzw. keine solidarische Haftbarkeit dieser Firmen gegenüber dem Kunden.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ergänzender Bestandteil der individuellen Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Allfällige von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen in individuellen Verträgen gehen vor. Sie bedürfen aber der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Ausserkraftsetzung einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen durch abweichende Vereinbarungen hat keinen Einfluss auf die Geltung der übrigen Bestimmungen.

 

Weiterführende, ergänzende Geschäftsbedingungen (bspw. zur Nutzung von spezifischen Angeboten und Tools) finden sich auf der Website des jeweiligen Anbieters.

 

Soweit nicht in diesen AGB geregelt, gelten zudem je nach Inhalt der gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung die «Branchengrundsätze für Mediaagenturen von Leading Swiss Agencies», die «Branchengrundsätze für Schweizer Kommunikationsagenturen von Leading Swiss Agencies», sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Graphic Designer».

2. Kostenzuschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden angefragten Leistungen dar. Der genaue Leistungsumfang sowie das allfällige Lieferobjekt und die Kosten werden erst im Projektauftrag verbindlich festgelegt, die Kosten in der Regel und soweit den gleichen Leistungsumfang betreffend durch Verweis auf den Kostenvoranschlag. Projektänderungen, Zusatz- und Folgeaufträge verursachen in der Regel Mehrkosten und werden zusätzlich verrechnet.

 

2.1 Der Kostenvoranschlag ist für eine Dauer von 3 Monaten ab Datum der Erstausstellung gültig. Spätere Preisanpassungen bleiben vorbehalten, sind jedoch dem Auftraggeber im Voraus mitzuteilen.

2.2 Ist der Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags nicht genügend bestimmt, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden bei der Konkretisierung. Die diesbezüglichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen begründen ein Auftragsverhältnis und sind zusätzlich nach Aufwand gemäss den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Konditionen zu vergüten, sofern vor Inangriffnahme dieser Leistungen keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.

3. Abschluss des Vertrages

Ein Vertrag bzw. Projektauftrag kommt rechtswirksam zu Stande, wenn der Kunde den Auftragnehmer in der Regel unter Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag anfragt, bestimmte Leistungen zu erbringen und der Auftragnehmer sein Einverständnis schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Zustandekommen des Auftrags erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.

4. Handhabung von Festpreisen

Die Aufwandsabschätzungen und darauf basierende Aussagen zu einem allfälligen Festpreis repräsentieren den Kenntnisstand des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

Erkennt der Auftragnehmer während der Projektdurchführung, dass der Festpreis zu einer vollumfassenden Realisierung des Leistungsumfangs gemäss den Vorstellungen des Kunden nicht ausreicht, so teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden umgehend mit. Akzeptiert der Kunde das zusätzliche Budget, so wird eine Erhöhung des Festpreises vereinbart. Andernfalls kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden den Funktionsumfang reduzieren und/oder einzelne Aspekte des Pflichtenheftes dergestalt vereinfachen, dass trotz eines Beibehalts des ursprünglichen Festpreises die Projektziele bestmöglich erreicht werden.

5. Beizug Dritter

Der Auftragnehmer kann für Erbringung seiner Leistungen innerhalb des vereinbarten Kostenrahmens Dritte unterbeauftragen. Er haftet diesfalls für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Dritten.

Die Rechnungen der Unterbeauftragten werden dem Kunden soweit nicht anders vereinbart direkt zur Überweisung weitergeleitet und der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen. Auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Kunden werden Rechnungen Dritter vom Auftragnehmer visiert und kontrolliert.

6. Zurverfügungstellung von Werbemitteln durch den Kunden

6.1 Liefert der Kunde dem Auftragnehmer zwecks Erfüllung des Auftrags Werbemittel oder wesentliche Bestandteile von solchen an oder stellt er diese dem Auftragnehmer auf andere Weise zur Verfügung, hat er dem Auftragnehmer sämtliche Daten gemäss den vereinbarten technischen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen. Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist der Auftragnehmer befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren, bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind. Die zusätzlichen Kosten und sonstigen Folgen, insbesondere die Folgen zeitlicher Verzögerungen im Zusammenhang mit zu spät oder mangelhaft gelieferten Daten, trägt der Kunde.

 

6.2 Der Kunde ist bei der Zurverfügungstellung von Werbemitteln oder von Bestandteilen verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Auslieferung/Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel innerhalb der im Projektauftrag vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen. Die Folgen zu spät zur Verfügung gestellter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Kunde.

6.3 Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung oder nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden wird keine Gewähr für die Einhaltung des vereinbarten Aufschaltungstermins oder das Erreichen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.

 

6.4 Der Kunde verschafft dem Auftragnehmer sämtliche für die auftragsgemässe Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel in den gebuchten elektronischen Medien erforderlichen Ermächtigungen und urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen Umfang.

7. Verantwortung für die Inhalte des Kunden

7.1 Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch den Auftragnehmer frei gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung. Es ist Sache des Kunden, die Rechtmässigkeit der Inhalte abzuklären.

 

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, Inhalte, welche er dem Auftragnehmer zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung stellt, auf ihre Rechtmässigkeit hin zu prüfen.

7.3 Für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder sonstiger vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen (Text, Bild, Klang, andere Daten) ist allein der Kunde verantwortlich.

7.4 Der Kunde stellt den Auftragnehmer frei von jeglichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses veröffentlichten Inhalte und Werbemittel und ersetzt ihm sämtliche mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche angefallenen Kosten, einschliesslich Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Gleiches gilt im Falle von Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen den Auftragnehmer hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses veröffentlichten Inhalte. Genugtuungsansprüche des Auftragnehmers gegen den Kunden bleiben vorbehalten.

8. Datenaufbereitung durch den Auftragnehmer

Im Rahmen der Produktion (Prepress, Onlinemedien) führt der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Texte, Bilder und Grafiken zu Druckvorlagen zusammen bzw. bereitet die erforderlichen Daten für den Druck und die Verwendung via Onlinemedien auf. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem «Gut zur Ausführung» oder «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Verzichtet der Kunde auf die Überprüfung, so trägt er alleine das Risiko von Fehlern/ Abweichungen. Für nicht in Schriftform und fristgerecht aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

9. Abnahme

Leistungen gelten ohne weiteres als abgenommen, sobald der Kunde die Leistungen überprüft hat oder operativ oder kommerziell benutzt bzw. benutzen lässt. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Abnahme erfolgt dann zunächst für jeden Teil einzeln, nach Lieferung des letzten Teils erfolgt eine Schlussabnahme.

10. Schutzrechte (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte)

10.1 Sämtliche Schutzrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Auftragsergebnissen bleiben soweit nicht anders geregelt in Eigentum des Auftragnehmers. Dem Kunden werden im Rahmen des Auftragsverhältnisses die gemäss ursprünglichem Zweck des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftragsergebnissen eingeräumt.

 

10.2 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist in dem geleisteten Entgelt kein unbeschränktes, über den ursprünglichen Zweck hinausgehendes Nutzungs- oder Weiterbearbeitungsrecht enthalten. Eine weitergehende Nutzung oder Weiterbearbeitung des geistigen Eigentums nach Ende der vertraglichen Zusammenarbeit ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers und nach Leistung einer angemessenen Entschädigung gemäss den Branchengrundsätzen für Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen zulässig.

Andere Formen der Entschädigung für die Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Einzelfall zu definieren, in jedem Fall schriftlich festzuhalten und gegenseitig zu unterzeichnen.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bezieht sich das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer und das Recht zur Nutzung von Immaterialgüterrechten allein auf die Schweiz, unter Einschluss der Nutzung im Internet in Bezug auf die Schweiz.

Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an Auftragsergebnissen (z.B. Rechte Dritter an verwendetem Bildmaterial) ist Sache des Kunden.

10.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Kunden zu nennen und Beispiele von bereits veröffentlichten Arbeiten zu Referenzzwecken vorzuzeigen. Ebenfalls vorbehalten wird das Recht des Auftragnehmers auf Namensnennung.

11. Datenarchivierung

Entwurfsdaten sind bis zum Abschluss des Projektes verfügbar, druckfähige Daten gemäss Bestimmung allfälliger Unterakkordanten. Weitere Datenhandlings werden nach Stunden- und Materialaufwand verrechnet.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht für die Aufbewahrung und Archivierung von Daten über den Abschluss des jeweiligen Projektes hinaus verpflichtet. Auf Anfrage des Kunden hin bietet der Auftragnehmer dem Kunden wahlweise die Aufbewahrung gegen Entgelt oder die entgeltliche Übernahme an.

12. Vergütung und Rechnungstellung

12.1 Soweit nicht anders vermerkt sind sämtliche Preisangaben des Auftragnehmers in CHF und zuzüglich MWST. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag festgelegte Vergütung zu bezahlen. Spesen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet, sofern dies gemäss Projektauftragsbestätigung nicht explizit abweichend festgehalten wurde.

12.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Aufträgen jeweils Ende Monat sämtliche geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Tarifänderungen bleiben vorbehalten. Zahlungsfrist 30 Tage netto. Gegenüber Dritten handelt der Auftragnehmer stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben in jedem Fall sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte sowie sämtliche

13. Projektabbruch/Verzögerungen

Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde dem Auftragnehmer die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden (pro rata temporis) gemäss den im Kostenvoranschlag festgelegten Sätzen oder den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten nach Projektstand.

Sofern kein bestimmter Termin vereinbart wird, muss der Auftragnehmer seine Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss erbringen. Bei nicht termingerechter Leistungserbringung wird kein Verzicht des Kunden auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen vermutet. Ein solcher Verzicht ist vom Kunden unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist ausdrücklich schriftlich zu erklären.

14. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, die im Hinblick und im Rahmen des Auftragsverhältnisses ausgetauschten Daten, Informationen, Auskünfte und Dokumente der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nur soweit zugänglich zu machen wie es zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Die Kostenvoranschläge des Auftragnehmers einschliesslich der darin aufgezeigten Lösungsansätze sind vertraulich und nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Auftragnehmer ist der Kunde nicht berechtigt, Werke und Konzepte des Auftragnehmers ganz oder teilweise zu reproduzieren, umzusetzen oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Rechte an den durch den Auftragnehmer offerierten Konzepten, Lösungen, Systemen und Applikationen liegen im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden beim Auftragnehmer.

15. Mängelrüge

Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind beim Empfang genau zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor ein «Gut zur Ausführung» oder «Gut zum Druck» erteilt worden ist. Allfällige Beanstandungen haben spätestens acht Tage nach Empfang in schriftlicher Form zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen und genehmigt. Geringfügige Abweichungen in Farbe und/oder Layout von vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur M.ngelrüge berechtigt. Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erarbeitet der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden eine dem ursprünglichen Zweck entsprechende und verhältnismässige Lösung.

16. Sorgfaltspflicht und Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der von einem professionellen Dienstleister zu erwartenden Sorgfalt.

Er gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen. Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren usw.), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets und für Kosten von allfälligen Supportleistungen des Kunden oder von beauftragten Dritten lehnt der Auftragnehmer jegliche Verantwortlichkeit ab.

Der Auftragnehmer gewährleistet keine unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit der Werbemittel. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Gesetzeskonformität, Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Fehlerfreiheit zu überprüfen und übernimmt dafür weder Gewähr noch Haftung.

17. Haftung

17.1 Die Haftung des Auftragnehmers für direkte Schäden ist auf die vom Kunden zu leistende Vergütung beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

 

17.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Platzierungen Dritter.

 

17.3 Es ist möglich, von durch den Auftragnehmer erstellten Websites zu anderen Internet-Seiten zu gelangen, die nicht vom Auftragnehmer unterhalten werden. Der Auftragnehmer ist weder für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich, noch billigt, unterstützt oder bestätigt er Inhalte, die auf externen Seiten oder in darin aufgeführten gelinkten Adressen enthalten sind.

 

17.4 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund des Gebrauchs einer von ihm geschaffenen Webseite, eines von ihm geschaffenen Werbemittels, eines sonstigen von ihm geschaffenen Arbeitsergebnisses oder durch den Zugriff des Kunden über vom Auftragnehmer erstellte Links auf andere Webseiten entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben, welche über eine von ihm geschaffene oder von ihm zugänglich gemachte Webseite stets zugänglich und frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.

17.5 Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall, Datenleitungsunterbrüche, vernünftigerweise nicht vorhersehbare Ausfälle von Hardware und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).

 

17.6 Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Auftragnehmers liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der Kunde dem Auftragnehmer das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Übermittlung

18. Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nach dem Willen der Parteien nicht die Ungültigkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Allenfalls nichtige Bestimmungen sind bei der Auslegung des Vertrages durch wirtschaftlich möglichst gleichbedeutende Bestimmungen zu ersetzen.

19. Gerichtsstand

Zur Beurteilung eventueller Streitigkeiten gilt Lyss als ausschliesslicher Gerichtsstand. Anwendbar ist alleine schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

20. Kontakt

in flagranti ag
Busswilstrasse 12
CH-3250 Lyss
Schweiz
welcome@inflagranti.ch

in flagranti ag, Januar 2019