Der Datenschutz ist ein Dauerbrenner in Marketing und Kommunikation. Was ist in der Schweiz eigentlich erlaubt, was in der EU? Was ist verboten?
Gibt es Grauzonen? Und was hat es mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in sich, das das Parlament im Herbst 2020 verabschiedet hat?

Vorneweg: Kürzlich ging die Meldung des Bundesamtes für Justiz durch den Juristen-News-Dschungel: das neue Datenschutzgesetz soll nicht 2022, sondern per 1. September 2023 in Kraft treten – angeblich «um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu lassen». Was war geschehen? Die im Juni 2021 publizierte Verordnung des nDSG ist in der Vernehmlassung regelrecht zerrissen worden und musste auch von der Staatspolitischen Kommission Kritik einstecken.
Kritisiert wurden Bestimmungen, für die es im nDSG keine gesetzliche Grundlage gibt oder auf die im Parlament bei der Gesetzesberatung verzichtet wurde. Einmal dabei, tobte sich die Verwaltung aus und sah den von der Wirtschaft gefürchteten «Swiss Finish» vor: mit Katalogen von Bestimmungen, die über die europäische Norm DSGVO hinausgehen. Nun klemmt sich das verantwortliche Bundesamt erst einmal hinter einen revidierten Verordnungsentwurf.
Leider nein. Das Thema Datenschutz ist aktueller und wichtiger denn je, und Unternehmen wie Marketeers tun sehr gut daran, es ernst zu nehmen. Schliesslich gibt es ein bestehendes Gesetz, und auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG setzt in der Schweiz klare Schranken.
Zudem muss jeder, der Produkte und Dienstleistungen in der EU anbietet oder das Verhalten von Individuen in der EU trackt, die Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Griff haben
Ja, gern. Wer es noch nicht tut, sollte sich im Marketing und in der Kommunikation zügig an die Datenschutzerklärung und möglicherweise die Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen machen.
Diese ist auf der Website, – unter Umständen auch bei persönlichen Kundengesprächen und Vertragsabschlüssen – zu kommunizieren:
Als Konsequenz vor allem der europäischen Gesetzessprechung geht der Trend heute klar Richtung «first-party-data». Darunter versteht man Daten, zu deren Verwendung Ihnen Ihre User bzw. Ihre Kunden die Zustimmung geben. Die Marketingwelt beschäftigt heute, dass künftig auch für Cookie-ID, E-Tags und Fingerprints von
Daten Dritter «(«third-party-datas») die ausdrückliche Zustimmung der User nötig sein wird. Das Profiling von Kunden wird also klar anspruchsvoller. Apple und Mozilla (mit Firefox) haben das längst erkannt, und auch die Sandbox-Initiative von Google nimmt nach jahrelangem Herumdümpeln nun Fahrt auf.
Für alle, die die aktuellen wie künftigen Gesetzesbestimmungen sowie die ganz konkreten Auswirkungen für den Alltag kennen wollen, organisieren wir 2 kostenlose Insights zum Thema Datenschutz.
Dort zeigen wir praxisnah auch, weshalb der alte Leitspruch «Relevance is King» weiterhin seine Bedeutung hat. Und geben Best-Practice-Tipps, wie man Marketing im Zeitalter des Datenschutzes zum Nutzen von Konsumenten und Unternehmen betreibt